Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.
Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.